Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27669
BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2015,27669)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2015 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2015,27669)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2015 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2015,27669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 2 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 34 Abs 1 BauGB
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der Hausgruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 2 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 34 Abs 1 BauGB
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der Hausgruppe

  • Wolters Kluwer

    Bundesrechtlicher Einklang der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entwickelten Kriterien für den bauplanungsrechtlichen Begriff des Doppelhauses

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der Hausgruppe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Bundesrechtlicher Einklang der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entwickelten Kriterien für den bauplanungsrechtlichen Begriff des Doppelhauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist eine Hausgruppe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Dies führt nicht zur Zulassung der Revision, weil der Senat die von der Beschwerde insoweit angesprochenen Fragen in dem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist veröffentlichten Revisionsurteil vom 19. März 2015 (- 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309 zu OVG Münster, Urteil vom 26. Juni 2014 - 7 A 1276/13 -) beantwortet hat.

    Es bedarf vielmehr einer Würdigung des Einzelfalls unter Betrachtung quantitativer und qualitativer Gesichtspunkte (BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309 = juris Rn. 19).

    Bestehende oder fehlende Bebauungsmöglichkeiten sind danach unbeachtlich (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309), ebenso die Größe der jeweiligen Grundstücke.

    a) Die Revision ist nicht wegen einer Divergenz zum Senatsurteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - (BVerwGE 110, 355 ) oder einer nachträglichen Divergenz zu dem Senatsurteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - (BauR 2015, 1309 = juris Rn. 14 f.) zuzulassen.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat seiner Entscheidung dagegen nicht den darüber hinausgehenden Rechtssatz zugrunde gelegt, die angeführten Bedingungen seien hinreichende Bedingungen, bei deren Erfüllung stets ein einheitlicher Baukörper vorliege (vgl. zu dieser Unterscheidung BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309 = juris Rn. 14).

    Einen solchen Rechtssatz hat der Senat indes weder in dem genannten Urteil noch in seinem Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - (BauR 2015, 1309) aufgestellt.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Die Länge der einseitig grenzständigen Bebauung hat der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 ) in den Blick genommen (UA Rn. 28).

    a) Die Revision ist nicht wegen einer Divergenz zum Senatsurteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - (BVerwGE 110, 355 ) oder einer nachträglichen Divergenz zu dem Senatsurteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - (BauR 2015, 1309 = juris Rn. 14 f.) zuzulassen.

    b) Die Beschwerde entnimmt im Übrigen dem Senatsurteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - (BVerwGE 110, 355) den Rechtssatz, bei der Beurteilung eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe dürften absolute oder relative Größenangaben nicht in Rechnung gestellt werden.

    c) Die weiter behauptete Divergenz zu den Senatsurteilen vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - (BVerwGE 110, 355 ) und vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 - (BVerwGE 148, 290 Rn. 21) ist nicht dargelegt.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Der bloße Vorwurf, der Verwaltungsgerichtshof habe Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts fehlerhaft angewendet, führt nicht zur Zulassung wegen Divergenz (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    c) Die weiter behauptete Divergenz zu den Senatsurteilen vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - (BVerwGE 110, 355 ) und vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 - (BVerwGE 148, 290 Rn. 21) ist nicht dargelegt.
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG verfehlt die Darlegungsanforderungen, weil die Kläger nicht - wie erforderlich - vortragen, was sie auf den von ihnen vermissten rechtlichen Hinweis noch vorgetragen hätten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 14 und vom 19. Februar 2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 15 ).
  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG verfehlt die Darlegungsanforderungen, weil die Kläger nicht - wie erforderlich - vortragen, was sie auf den von ihnen vermissten rechtlichen Hinweis noch vorgetragen hätten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 14 und vom 19. Februar 2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 15 ).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Sollte die Frage auf das Gebot der Rücksichtnahme im Übrigen gemünzt sein, so ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Vorhaben, das in jeder Hinsicht den aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen wahrt, sich dann in die Eigenart der näheren Umgebung nicht einfügt, wenn dieses Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, also vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 - BVerwGE 145, 290 Rn. 32).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme auch verletzt sein kann, wenn etwa die landesrechtlichen Vorschriften über die Abstandsflächen gewahrt sind (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 159 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14

    Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15
    Für den Begriff der Hausgruppe gelten diese Grundsätze entsprechend (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2015 - 4 B 65.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 1276/13

    Klage eines Nachbarn gegen die Genehmigung der Erweiterung des angrenzenden

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein grenzständiges Einfamilienhaus

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 50.17

    Verletzung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots bei

    An dieser Rechtsauffassung ist in den Urteilen vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - (BVerwGE 94, 151 ) und vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120 S. 112 f.) festgehalten worden; sie wurde erst jüngst wieder bestätigt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 2015 - 4 B 16.15 - BRS 83 Nr. 116 = juris Rn. 10 und vom 15. Juni 2016 - 4 B 52.15 - BRS 84 Nr. 123 = juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ob ein von der Regel abweichender Sonderfall vorliegt, bestimmt sich maßgeblich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles und unterliegt keiner revisionsgerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 B 16.15 - BRS 83 Nr. 116).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2024 - 10 A 875/21

    Hochterrasse und Gebäude bilden bauliche Einheit!

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2023 - 10 B 591/23 -, juris Rn. 7.
  • VG Gelsenkirchen, 06.12.2016 - 6 K 3225/13

    Hausgruppe; Doppelhaus; Abstandfläche; grenzständig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 B 16.15 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 7 A 1071/14 - und vom 23. Juli 2007 - 10 B 1090/07 -, jeweils www.nrwe.de.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21070
OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2018,21070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2018 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2018,21070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2018,21070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Fehlende gesundheitliche Eignung für Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst; hier: Bandscheibenprothese im Halswirbelsäulenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Kriminalpolizeibeamtin; gehobener Dienst; Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe; aktuelle gesundheitliche Eignung; Polizeidienstfähigkeit; Verwendungseinschränkungen; Bandscheibenprothese im Bereich der Halswirbelsäule; Sachverständigengutachten; Hilfsbeweisantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Er kann nicht in den Leistungsvergleich der Bewerber um die zur Vergabe stehenden Ämter einbezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 10).

    Auf dieser Grundlage muss festgestellt werden, ob ein Bewerber, dessen Leistungsfähigkeit gemindert ist, gegenwärtig und prognostisch den Anforderungen gewachsen ist, die die Ämter einer Laufbahn für die Dienstausübung stellen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Gutachten sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Die Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Der Senat geht zunächst von folgenden Grundsätzen aus (vgl. zum Nachfolgenden das Senatsurteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 23 ff.):.
  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Es bestehen nach alledem jedenfalls nicht ausräumbare Zweifel an der aktuellen gesundheitlichen Eignung der Klägerin, die letztlich zu ihren Lasten gehen (vgl. zur Beweislastverteilung BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2111/14

    Gesundheitliche Eignung eines kreuzbandoperierten Bewerbers für die Einstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Eine solche Einschränkung trägt nicht allein dem Gedanken der Fürsorge Rechnung, der den Dienstherrn dazu anhält, die naturgemäß mit dem Polizeivollzugsdienst (hier im Bereich der Kriminalpolizei) verbundenen Gefahren für Leib und Leben auf das unvermeidbare Maß zu beschränken (vgl. Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Loseblatt-Kommentar, § 78 Rn. 53, Stand: Oktober 2016; anders OVG Münster, Urteil vom 30. November 2017 - 6 A 2111/14 - juris Rn. 103).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13

    Städtebauliche Begründung als Voraussetzung für die städtebauliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (s. Senatsurteil vom 3. März 2014 - OVG 4 B 45.13 - S. 8 EA).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Die darin zum Ausdruck kommende Prognose und Risikoabschätzung sind an den Besonderheiten der Verwendung im Polizeivollzugsdienst orientiert, ohne den Zugang zu ihr in einer nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 11, zur Fachverwendung eines Bewerbers als Pilot im Flugdienst der Bundespolizei; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 18 f.).

    49 c) Eine Begutachtung der gegenwärtigen aktuellen körperlichen und geistigen Verfassung des Bewerbers (1. Stufe) sowie der Prognose seiner vorzeitigen (überwiegend wahrscheinlichen) Dienstunfähigkeit bzw. künftiger erheblicher krankheitsbedingter Ausfälle (2. Stufe) lässt verbindliche Aussagen zu der (allgemeinen) Diensttauglichkeit zu, trägt indes den Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes mit seinen speziellen Einsatzlagen nicht alleine hinreichend Rechnung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 19, 27; a.A. offenbar SächsOVG, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 21).

    Die Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 18).

    Für einen möglichst schonenden Ausgleich der Grundrechte von Bewerbern für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 12 Abs. 1 GG) einerseits mit Rechtspositionen von in speziellen Einsatzlagen beteiligter Personen (Art. 2 Abs. 2 GG) und weiteren Verfassungsnormen (Art. 33 Abs. 5 GG unter dem Aspekt der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn; vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 19) andererseits, genügt indes nicht jedes gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte Risiko für künftig eintretende körperliche Einschränkungen.

  • VG München, 13.03.2024 - M 5 K 23.4733

    Polizeidienstunfähigkeit, Polizeivollzugsbeamtin, Bandscheibenimplantat,

    Es kommt insbesondere auch nicht darauf an, ob der Beamte bereit ist, auf die Fürsorge des Dienstherrn zu verzichten und sich dem mit seiner vollen Verwendung einhergehenden Risiko für seine Gesundheit freiwillig auszusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 19).

    Die Einwirkung von Gewalt auf den Körper und dabei insbesondere auf die Bereiche des Oberkörpers, des Kopfes und des Halses gehört damit zu den Gefährdungen, mit denen ein Beamter der Schutzpolizei typischerweise bei der alltäglichen Dienstausübung rechnen muss (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 18 für eine Beamtin mit einem Bandscheibenimplantat zwischen 6. und 7. Halswirbelkörper).

    Dort ging es um die Polizeidiensttauglichkeit einer bei Bescheiderlass ...-jährigen (Kriminal-)Polizeibeamtin, die eine Bandscheibenprothese zwischen dem 6. und 7 Halswirbelkörper eingesetzt erhalten hatte (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 21 ff.):.

    Gutachten sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - 4 S 34.18

    Polizeidienstfähigkeit nach regelmäßigem Betäubungsmittelkonsum

    Anknüpfungspunkt für die Polizeidienstfähigkeit ist insoweit aber die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juni 2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 18; Urteil des Senats vom 3. März 2014 - OVG 4 B 45.13 - S. 8 EA), was auch solche Tätigkeiten umfasst, die nicht sogleich mit Beginn des Vorbereitungsdienstes vom Beamtenbewerber verlangt werden.
  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 3760/16

    Einstellung in den Polizeidienst - normales Hörvermögen

    Maßstab hierfür ist nicht, ob die dienstliche Aufgabe allgemein gefährlich ist, sondern ob die Gefährdung des einzelnen Beamten aufgrund seiner individuellen Konstitution erheblich höher ist als für die anderen Beamten, denen dieselben Dienstgeschäfte übertragen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.06.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris, Rn. 19; VG Berlin, Urt. v. 22.01.2014 - 7 K 117.13 - juris, Rn. 29; VG Karlsruhe, Beschl. v. 29.02.2016 - 7 K 5541/15 - juris, Rn. 30; gleicher Maßstab bei OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.11.2017 - 6 A 2111/14 - juris, Rn. 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht